Rede zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung "Bayerisches Bauturbo-Gesetz"
Am 30. September 2026 wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung "Bayerisches Bauturbo-Gesetz" in erster Lesung im Bayerischen Landtag beraten. Für uns GRÜNE ist klar: Bauen im Bestand muss einfacher werden. Dafür kämpfen wir seit Langem und haben unter anderem mit unserer Initiative die Sachverständigenanhörung zum „Bauen im Bestand“ im November 2024 auf den Weg gebracht. Die Erkenntnisse aus der Anhörung haben gezeigt: Wir müssen beim Bauen umdenken. Wir brauchen ein Baurecht, das den Bestand stärker in den Mittelpunkt stellt. Denn im Bestand steckt ein enormes Potenzial um neuen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig unsere Ressourcen zu schonen sowie das Klima zu schützen.
Deshalb haben wir 2025 mit unserem Antrag „Umbauordnung entwickeln – Erleichterungen für das Bauen im Bestand schaffen“ die Staatsregierung aufgefordert, eine Umbauordnung für Bayern zu entwickeln.
Dass nun ein eigener Abschnitt „Umbau“ in die Bayerische Bauordnung aufgenommen werden soll, begrüßen wir daher ausdrücklich. Der Gesetzentwurf greift wichtige Forderungen auf und schafft konkrete Erleichterungen für Umbau, Umnutzung, Ausbau und Aufstockung.
Gleichzeitig sehen wir noch Verbesserungsbedarf. In den weiteren Beratungen wollen wir deshalb die Vorschläge aus der Praxis aufgreifen und mit eigenen Änderungsanträgen dafür sorgen, dass aus dem guten Ansatz eine echte Umbauordnung für Bayern wird.
Die Beratung im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr findet am 27. Oktober 2026 statt.
Meine Rede im Landtag
Die Rede im Wortlaut:
Lieber Herr Präsident, lieber Herr Bauminister – schön, dass Sie hier sind – liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der zum 01.01.2027 zu geltendem Recht werden soll. Wir haben jetzt also noch ein bisschen Zeit; aber heute wird er ins Plenum eingebracht. Wir werden ihn in den Ausschüssen beraten. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf, der einen sehr guten Ansatz bietet, als ein Rohling betrachtet wird, der zu einem Diamanten geschliffen wird, dem wir dann auch alle zustimmen können.
Auf unsere Initiative – auf die Initiative der GRÜNEN – fand nämlich im November 2024 hier im Landtag eine Sachverständigenanhörung zum Bauen im Bestand statt. Fachleute aus Architektur, Ingenieurwesen, Bauwirtschaft und aus der Praxis haben dort ihre Erfahrungen eingebracht. Das war sehr interessant. Die haben in das Fazit gemündet, dass wir das Bauen im Bestand wesentlich besser in den Fokus rücken müssen als das Neue Bauen. Das ist ein gewisser Paradigmenwechsel, ich denke auch hier im Hause. Es ist sehr erfreulich, dass diese Anhörung dazu geführt hat, dass wir das auch im Bauausschuss behandelt haben.
Wir GRÜNE haben einen Antrag gestellt, man möge eine sogenannte Umbauordnung mitentwickeln. Das Ergebnis liegt heute vor. Wir freuen uns, dass unser Antrag Früchte trägt. Dieser Gesetzentwurf ist im ersten Anblick auch ganz gut. Ich möchte die Vorzüge nennen: Die Umbauordnung wird Bayern voranbringen, und es sieht auch ganz gut aus. Der Gesetzentwurf bringt einen eigenen Abschnitt "Umbau" in die Bayerische Bauordnung ein. Das ist ein sehr wichtiger Schritt. Für bestimmte Umbauten bestehender Gebäude sollen künftig Erleichterungen gelten, ohne dass für jede einzelne Abweichung ein aufwendiges Ausnahmeverfahren notwendig ist. Das ist sehr gut. Das erleichtert das Leben aller Architekten und Bauherren und aller, die mit Bauen zu tun haben, sehr; denn die bisherige Logik war häufig: Das Gebäude ist alt, aber bei einem Umbau soll es plötzlich möglichst nach den Regeln eines Neubaus funktionieren. Das führt zu hohen Kosten, zu Bürokratie, auch zu Unsicherheit, und im Zweifelsfall wird es dann doch abgerissen.
Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass künftig gilt: Ein Gebäude kann, was es kann. Vorgesehen sind also Erleichterungen für Umnutzungen, Änderungen, Ausbau und Aufstockung bestehender Gebäude. Da sind vier Bereiche besonders wichtig: Die Regelung der Abstandsflächen wird erleichtert. Das ist kein Grund mehr, dass es nicht geht. Beim Brandschutz wird auch nachgegeben. Natürlich werden alle notwendigen Regelungen eingehalten – das ist ganz klar –, aber es gibt Ermessensspielräume, die dann genutzt werden können. Auch der Schall- und der Wärmeschutz sind uns GRÜNEN sehr wichtig; aber es gibt da auch irgendwelche Luxusauflagen. Die kann man hiermit infrage stellen. Auch im Bereich des Denkmalschutzes gibt es sehr gute Lösungen, die das überhaupt nicht einschränken müssen. Ein weiterer Bereich sind die Aufenthaltsräume. Das ist sehr klug, dass die Staatsregierung hier Änderungen einbringt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es eigentlich um eine ganz einfache Frage: Was wollen wir mit diesem Gesetz eigentlich erreichen? Wollen wir schneller bauen, oder wollen wir besser bauen? Wollen wir mehr Neubau? Oder wollen wir endlich das enorme Potenzial unseres Bestandes nutzen? Ich denke, das ist der Fokus, und das ist das, was uns in die Zukunft bringt. Damit geht auch die Frage einher: Wollen wir immer mehr neue Flächen erschließen? – Nein, wir wollen eigentlich das, was besteht, in den Fokus nehmen und stärken. Uns ist aber wichtig – und das wird jetzt auch in den Beratungen weiter vertieft –, dass wir beim verdichteten Bauen das Grün und die Aufenthaltsqualität nicht vergessen. Wenn eine Aufstockung stattfindet – in der Regel wird es höher, weiter, dichter –, kann man Ausgleichsmaßnahmen fordern, und die betreffen dann Fassadenbegrünung, Dachbegrünungen oder auch Baumpflanzungen, je nachdem, welches Umfeld dann da ist. Das wollen wir gerne einbringen.
Das läuft unter dem Schlagwort der sogenannten doppelten Innenentwicklung. Doppelte Innenentwicklung ist auch ein Wort, das von der Bayerischen Architektenkammer gepredigt wird, und ich bin sicher, zumal die Anhörung so läuft, dass auch noch Spitzenverbände und Institutionen befragt werden, die bis Ende Oktober noch ihre Anregungen einbringen können, dass wir uns darauf beziehen können, was von außen, was aus der Praxis kommt, und dass das noch in diesen Gesetzentwurf eingeflochten wird. Ich denke, dann wird es ein tolles Konzept. Wir freuen uns auf die Umbauordnung, und ich verrate Ihnen: Bayern kann hier auch wieder einmal eine Vorreiterrolle spielen. Die anderen Bundesländer schauen nämlich schon, was wir da so machen, und ich denke, die Bayerische Umbauordnung, die dann bundesweit gilt, wäre doch ein klasse Signal.