Sieben Jahre nach der gesetzlichen Vorgabe zur Begrünung staatlicher Gebäude klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Die Staatsregierung hat keinen Überblick darüber, was tatsächlich umgesetzt wurde. Dabei kann Gebäudebegrünung vor starker Hitze schützen und Regenwasser zurückhalten. Die Grünen fordern deshalb einen verbindlichen Masterplan für die Begrünung von staatlichen Gebäuden und eine verlässliche Finanzierung.
Seit dem 1. August 2019 gilt in Bayern die Regelung des Art. 7 Abs. 2 BayBO, wonach staatliche Gebäude und ihre Freiflächen – vorbehaltlich bestehender rechtlicher Vorgaben – angemessen begrünt oder bepflanzt werden sollen. Doch wie viele der rund 11.000 staatlichen Gebäude tatsächlich über Dach- oder Fassadenbegrünung verfügen, kann die Staatsregierung auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nicht sagen. Das geht aus der Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr auf eine Anfrage zum Plenum der baupolitischen Sprecherin der Landtags-Grünen, Ursula Sowa, hervor.
„Der Freistaat hat bei seinen eigenen Gebäuden eine Vorbildfunktion. Doch sieben Jahre nach den Begrünungsvorgaben klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Der Staatsregierung fehlt der Überblick darüber, was bei den eigenen Gebäuden tatsächlich umgesetzt wurde. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden ist das nicht ausreichend“, kritisiert Sowa.
Die Begrünung von Gebäuden erfüllt dabei wichtige Funktionen für die Klimaanpassung und ist damit weit mehr als dekorative Zierde. Begrünte Dächer und Fassaden können Regenwasser zurückhalten und damit die Kanalisation und Gewässer bei Starkregen entlasten. Gleichzeitig können Dach- und Fassadenbegrünungen durch Verdunstung und Verschattung die Gebäude und ihre Umgebung kühlen. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden und häufiger auftretender Starkregenereignisse sind sie deshalb ein wichtiger Baustein der Klimaanpassung.
Dass der Freistaat das Thema selbst als klimapolitisch relevant einstuft, zeigt auch das Bayerische Klimaschutzprogramm 2022, das „Dach- und Fassadenbegrünung des staatlichen Gebäudebestands“ als eigene Maßnahme aufführt.
„Der Freistaat muss nicht jedes Blatt zählen. Aber er muss wissen, ob bei seinen eigenen Bauprojekten die Möglichkeiten für Begrünung und Klimaanpassung genutzt werden. Gute Ziele dürfen nicht verwelken. Wir brauchen deshalb einen Masterplan mit konkreten Zielen, verbindlichem Monitoring und einer verlässlichen Finanzierung“, so Sowa.
Die Landtags-Grünen fordern einen gemeinsamen Masterplan des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Begrünung staatlicher Gebäude und Freiflächen. Dieser soll konkrete Ziele für Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung, eine Priorisierung besonders hitzegefährdeter Gebäude und Standorte, einen verbindlichen Zeitplan sowie klare Zuständigkeiten enthalten. Für die Umsetzung des Masterplans soll es ein mehrjährig abgesichertes Finanzierungsprogramm für Begrünung und Klimaanpassung staatlicher Gebäude geben.
Die Forderungen knüpfen an das bereits vorgestellte grüne Antragspaket „Wassersensibles Planen und Bauen in Bayern“ an. Darin fordern die Landtags-Grünen unter anderem, das Schwammstadtprinzip stärker zum verbindlichen Maßstab der Planung zu machen und Regenwasser stärker vor Ort zurückzuhalten.
„Begrünung, Hitzeschutz und Regenwasserrückhalt müssen stärker zusammengedacht werden. Der Freistaat sollte bei seinen eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass aus guten Zielen auch konkrete Maßnahmen werden“, fordert Sowa.
München, den 14. August 2026