Der Bayerische Landtag wird bald über einen Gesetzentwurf entscheiden, demzufolge die Bettensteuer auch in Bayern erlaubt werden soll. Eingebracht hat ihn die grüne Landtagsfraktion. Und die Bamberger Grünen-Landtagsabgeordnete Ursula Sowa betont, wie wichtig er speziell für Städte wie Bamberg wäre, wo viele Tourist:innen eine anspruchsvolle kulturelle Infrastruktur nutzen.
Der Streit um die so genannte Bettensteuer, auch unter Begriffen wie Tourismusabgabe oder Kulturförderabgabe in der Diskussion, währt seit Jahren. Erhoben wird sie heute in vielen Städten Deutschlands in Höhe eines festen Betrages oder eines Prozentbetrages pro Übernachtung von Reisenden. Sie kommt direkt dem kommunalen Haushalt zugute.
Bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangte der Streit sogar, aber die höchsten Richter:innen bestätigten im März 2022, dass die kommunale Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dann machte allerdings die CSU-Staatsregierung einen Strich durch die Rechnung - auch des Bamberger Haushalts. Über das Kommunalabgabengesetz untersagte sie generell allen bayerischen Kommunen, eine solche Abgabe einzuführen. Genau dieses Gesetz will der grüne Gesetzentwurf nun wieder ändern.
Ursula Sowa hält es für wichtig, dass die Kommunen ihre Steuerhoheit an dieser Stelle zurückerhalten, so wie es in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist. „Gerade für Bamberg wäre das eine spürbare Entlastung in der angespannten Haushaltslage. Und wir könnten mit den Einnahmen in Millionenhöhe vor allem das außergewöhnlich breit gefächerte Kulturangebot unserer Stadt sichern und stärken, das ja auch ein wesentlicher Anziehungspunkt für den Tourismus ist.“
Fast 850.000 Übernachtungen zählte die Stadt Bamberg im vergangenen Jahr. Als Bettensteuer wollte beispielsweise München eine 5%-Abgabe auf den Übernachtungspreis ansetzen. In Nürnberg waren vor kurzem 5 Euro pro Person und Nacht im Gespräch. Was auch immer in Bamberg umgesetzt würde, es könnten mehrere Millionen Euro in Bambergs Stadtsäckel landen.
Parallel zum Gesetzentwurf läuft allerdings auch ein Prozess beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Bereits 2023 hatte München eine Popularklage gegen das Verbot der Bettensteuer eingereicht. Bamberg und Günzburg schlossen sich an. Wann das Gericht entscheidet, ist derzeit noch nicht klar.