So funktioniert unser Wahlsystem
Unser Wahlsystem besteht aus zwei Säulen
Direktmandate
Alle Regionen Bayerns sollen mindestens ein*e Abgeordnete*n in den Landtag entsenden. Daher gibt es in Bayern 91 Stimmkreise, in denen Bürger*innen mit ihrer Erststimme ein*e Direktkandidat*in wählen. Dabei reicht für den Gewinn des Mandats die einfache Mehrheit. Gäbe es im Landtag nur 91 Direktmandate wäre das ziemlich ungerecht: denn die Wähler*innen, die in ihrem Stimmkreis für eine*n unterlegene*n Kandidat*in gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es eine zweite Säule in unserem Wahlsystem.
Listenmandate
Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate an Listenkandidat*innen vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der 7 Regierungsbezirke Listen mit ihren Kandidat*innen auf. Diese Listen sind proportional zur Einwohnerzahl der Regierunsbezirke.
Oberbayern: 31 Direktmandate + 30 Listenmandate
Schwaben: 13 Direktmandate + 13 Listenmandate
Niederbayern: 9 Direktmandate + 9 Listenmandate
Oberpfalz: 8 Direktmandate + 8 Listenmandate
Mittelfranken: 12 Direktmandate + 12 Listenmandate
Unterfranken: 10 Direktmandate + 9 Listenmandate
Oberfranken: 8 Direktmandate + 8 Listenmandate
Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürger*innen ein*e Kandidat*in auf diesen Listen.
Wie werden die Sitze jetzt verteilt?
Nach der Wahl werden zuerst die Gesamtstimmen gezählt. Also wie viele Erst- und Zweitstimmen die Parteien jeweils erhalten haben, dabei gilt es in Bayern die 5-Prozent-Hürde zu knacken. Für die Parteien mit mindestens 5 Prozent wird für jeden Regierungsbezirk errechne, wie viele der Sitze im Landtag ihnen zustehen. Hat eine Partei zB 20% der Stimmen bayernweit bekommen, stehen ihr 20% der 180 Sitze im Landtag zu.
Hier liegt der größte Unterschied zur Bundestagswahl. Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht ihre Erststimme nicht verloren, wenn ihre Direktkandidatin gewinnt- beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis.
Wer erhält einen Sitz?
Zunächst ziehen alle Direktkandidat*innen ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben. Wenn der Partei von ihren Gesamtstimmen danach noch Plätze zustehen, ziehen die Listenkandidat*innen ein. Hier geht es nach den persönlich am meisten erhaltenen Stimmen.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen zustehen, wird dieses Verhältnis solange mit Listenkandidat*innen anderer Parteien ausgegelichen, bis alles iweder passt. Die Überhangmandate bestimmen also wie viele zusätzliche Sitze die anderen Parteien noch bekommen, bis die Sitzanzahl wieder dem Gesamtstimmenergebnis entspricht.
Quelle: Bayerischer Landtag, Stabsstelle K2 Öffentlichkeitsarbeit (Stand Februar 2023).
Weitere Infos gibt es hier : https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/landbezirk/index.php