Gegenrede im Plenum am 5.11.2025 zum Antrag der AfD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach meinen beiden Vorrednern möchte ich doch einen ganz anderen Ton anschlagen. Die Sonderregelungen im Baugesetzbuch, die den schnellen Bau von Geflüchteten- und Asylunterkünften ermöglichen, sind ein wesentlicher Bestandteil unserer humanitären Verantwortung. Wir stehen in der Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Geflüchtete und Asylsuchende sind oft vor Krieg, Verfolgung und humanitären Katastrophen geflohen. Sie suchen Sicherheit und ein neues Zuhause. Hier zynischerweise von Gästen zu sprechen, finde ich perfide.
Die Sonderregelungen im Baugesetzbuch ermöglichen es den Kommunen, schnell und flexibel auf die wachsenden Herausforderungen zu reagieren, die mit der Aufnahme dieser Menschen verbunden sind. Die Möglichkeit, zügig Unterkünfte für Geflüchtete zu errichten, entlastet auch unsere Kommunen – von wegen, sie würden damit belastet. So vermeiden wir, dass Menschen in Not in Notunterkünften oder auf der Straße leben müssen.
Ich möchte betonen, dass für uns GRÜNE bei der Unterbringung von Geflüchteten der Mensch im Vordergrund steht. Wir wollen den hohen humanitären Ansprüchen unserer Verfassung gerecht werden. Wir wollen Geflüchtete fair und respektvoll behandeln als Menschen, die ihr verbrieftes Menschenrecht wahrnehmen, wenn sie in Deutschland Asyl suchen. Ihren Antrag lehnen wir vehement ab.
Meine Rede im Plenum