Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum „Ersten Modernisierungsgesetz Bayern“ liegt vor. Darin attackiert Söder die kommunale Biodiversität. Trotz massiver Verbände-Kritik hält er am Verbot kommunaler Grüngestaltungssatzungen fest.
Nach dem geplanten Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 Bayerische Bauordnung sollen Kommunen nur noch die Möglichkeit bekommen, mittels neuer Satzungen Bodenversiegelung, Schottergärten (o.ä.) oder „Gärten mit unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert“ zu verbieten. Ein denkbar schlechter Tausch.
Wir fordern Söder auf, die Rechtssetzungskompetenz für Grüngestaltung bei den Kommunen zu belassen. Angesichts der Klimaerhitzung und der Biodiversitätskrise ist es notwendig, dass es verbindliche Maßstäbe für die Siedlungsentwicklung gibt. Die kommunalen Grün- und Freiflächengestaltungssatzungen sind eines der wenigen Instrumente, um Siedlungen grüner und klimaresilienter zu gestalten. Söders Angriff auf das kommunale Satzungsrecht zeigt, dass er Klimaanpassung und Artenschutz nach wie vor nicht ernst nimmt.
Ursula Sowa, MdL
Sprecherin für Bau
Patrick Friedl, MdL
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung
Erschienen in GRIBS - Grüne und Alternative in den Räten Bayerns · Mitgliederbrief Ausgabe 3 - 2024, Nr. 171, Oktober 2024