Betriebswohnungen für Mitarbeitende eines Betriebes sind in Gewerbegebieten bundesrechtlich nach § 8 BauNVO pauschal verboten. Selbst wenn Gemeinden der Ansicht sind, dass Betriebswohnungen für Mitarbeitende in direkter Nähe des Betriebs in einem speziellen Einzelfall sinnvoll wären, gibt es keine rechtliche Möglichkeit dies zu realisieren.
Mit diesem Antrag „Schluss mit den starren Vorgaben der BauNVO - Betriebswohnungen in Gewerbegebieten für Mitarbeitende ermöglichen“ haben wir die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Lockerung der Baunutzungsverordnung einzusetzen. Unser Ziel ist die flächensparende und nachhaltige Nutzung von leerstehenden Gebäuden in Gewerbegebieten für Wohnzwecke.Da die Gesetzesgrundlage dies nicht ermöglicht haben wir nach einer Aufhebung des § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erbeten. Des Weiteren fordern wir für die Kommunen einen gemeindlichen Ermessensspielraum im Bezug auf Betriebswohnungen.
Das ganze würde es ermöglichen durch verkürzte Pendelwege Klima- und Verkehrsziele zu unterstützen, Wohnsituation für Mitarbeitende in angespannten Wohnmärkten zu verbessern und leerstehende Gebäude für Wohnzwecke umzusetzen, statt neu zu bauen.
Diesem Antrag wurde als geänderte Fassung (Ein weiterer Punkt wurde hinzugefügt: Die Ermöglichung genereller Abweichungen vom Immissionsschutzrecht) zugestimmt, was für uns als Fraktion ein toller Erfolg ist.