Im Nachgang zur Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) letzten Jahres soll noch einmal nachgebessert werden. Ein Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, das Anbringen von Solaranlagen auf Dächern zu erleichtern. Demnach soll zukünftig der Abstand von Solaranlagen zur Brandwand sowohl für nichtbrennbare wie für brennbare Module und Unterkonstruktionen einheitlich 0,50 Meter betragen.
Bisher unterscheidet die Regelung zwischen Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, Photovoltaikanlagen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, und Solarthermieanlagen jeglicher Bauart.
Ich befürworte, dass mit dem Gesetzentwurf der Brandschutz-Mindestabstand weiter reduziert, vereinheitlicht und vereinfacht werden soll, um somit eine bessere Ausnutzung von Dächern mit Solaranlagen zu ermöglichen. Der Notwendigkeit der Energieeinsparung und den Bestrebungen der Energiewende zum Umstieg auf erneuerbare Energien kann hiermit Rechnung getragen werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO wurde am 8. November 2022 in erster Lesung beraten. Meine Rede im Plenum dazu: