Landtags- Grüne fordern Staatsregierung auf, die Rechtssetzungskompetenz für Freiflächen- und Grüngestaltungssatzung bei den Kommunen zu belassen
Die geplanten Änderungen in der Bayerischen Bauordnung im Zuge des Entbürokratisierungspakets der Staatsregierung sind auf heftigen Widerstand seitens der Kommunen, Städteplaner*innen, (Landschafts-)Architekt*innen und Naturschützer*innen gestoßen. Sie warnen vor den negativen Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit, das Stadtbild und den Klimaschutz.
Ursula Sowa, Sprecherin für Baupolitik, und Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung, kritisieren den nun vorgelegten Gesetzentwurf der Staatsregierung zum ersten Modernisierungsgesetz Bayerns sowie das Festhalten an der Abschaffung der Grüngestaltungssatzungen der Söder-Regierung:
Patrick Friedl: „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Staatsregierung zum ersten Modernisierungsgesetz Bayerns ist Markus Söder hinsichtlich des neu geplanten Verbots kommunaler Gestaltungssatzungen für Freiflächen nur scheinbar eingenickt. Stattdessen setzt Söder seinen Irrweg uneinsichtig fort. Statt einfach den Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 in der Bayerischen Bauordnung zu belassen, wie er ist, soll mit der Vorlage allen Grün- und Freiflächengestaltungssatzungen die Rechtsgrundlage entzogen werden. Dafür dürfen sich die Kommunen erneut auf den steinigen Weg zu neuen Satzungen zum möglichen vierfachen Verbotstatbestand machen. Das nennt Söder dann "Modernisierung" und "Entbürokratisierung"."
Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, durch Satzung im eigenen Wirkungskreis Bodenversiegelung, nicht begrünte Steingärten sowie ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert zu verbieten.
Die Grünen fordern Ministerpräsident Söder und die Staatsregierung auf, die Rechtssetzungskompetenz für Grün- und Freiflächengestaltungssatzung bei den Kommunen zu belassen, wie sie ist.
Patrick Friedl: „Wenn, dann könnte der Tatbestand in der ursprünglichen Form mit der Kompetenz zur Satzungserweiterung um diese "Verbotstatbestände" ergänzt werden oder der Freistaat regelt die angestrebten Verbote einfach selbst. Dann müssten die Kommunen nicht gänzlich neue Satzungen machen und würden nicht die eingeführten und bewährten Instrumente zum Schutz und zur Gestaltung innerörtlichen Grüns verlieren. Denn angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Biodiversitätskrise ist es notwendig, dass es verbindliche Maßstäbe für die Siedlungsentwicklung gibt. Die Grün- und Freiflächengestaltungssatzungen sind eines der wenigen Instrumente, die Kommunen haben, um Siedlungen grüner und klimaresilienter zu gestalten.“
Ursula Sowa: „Markus Söders Entwurf zeigt, dass er die Hitzeanpassung nach wie vor nicht ernst nimmt. Gestaltungssatzungen für Freiflächen sind nötiger denn je – er will sie streichen. Das Gegenteil müsste er anpacken: Freiflächen so grün wie möglich anlegen lassen, um einen Ausgleich zu schaffen. Die Kommunen wissen am besten, was vor Ort ortsbildprägend ist und was sie Ihren Bürgern und Bürgerinnen abverlangen. Ich kann nur appellieren, dass Söder seinen Entwurf zurücknimmt. Dass er das tut, da bin ich zuversichtlich – der Bayerische Städte- und Gemeindetag teilt ja unsere Ansicht. Wenn Söder nicht auf uns Grüne hören will, dann wenigstens auf seine CSU-Kollegen, die den Städte- und Gemeindetag vertreten.“