Gesetzesentwurf gegen Bauen in Überschwemmungsgebieten – Staatsregierung agiert widersprüchlich
Angesichts der dramatischen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und der wachsenden Gefahr durch Starkregen und Überschwemmungen bringen die Bayerischen Grünen einen Gesetzesentwurf ein, der die Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete in der Bayerischen Bauordnung deutlich verbessern soll. Ziel ist es, die bislang gängige Praxis der Kommunen, durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in diesen gefährdeten Gebieten zu genehmigen, künftig zu unterbinden.
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser regelmäßig überflutet werden oder für den Rückhalt von Hochwasser benötigt werden. Sie dienen als natürliche Retentionsräume, die das Risiko von Schäden an Menschen, Gebäuden und Infrastruktur verringern. In Bayern sind derzeit 805 solcher Gebiete amtlich festgesetzt. Dort dürfen Kommunen grundsätzlich keine neuen Baugebiete ausweisen – Ausnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Missbrauch von Ausnahmen: 3.250 Baugenehmigungen trotz Hochwassergefahr
Eine aktuelle Anfrage der Grünen im Landtag hat ergeben, dass in den letzten fünf Jahren bayernweit bis zu 3.250 Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten erteilt wurden. In einigen Landkreisen kommen sogar noch mehrere hundert weitere Fälle hinzu. Dem stehen lediglich 66 abgelehnte Anträge gegenüber. „Es ist unglaublich, dass trotz aller Hochwasserkatastrophen der Vergangenheit hier offenbar weder Einsicht vorhanden ist noch ein Umdenken erfolgt“, kritisiert Ursula Sowa, baupolitische Sprecherin der Grünen. Die Praxis, weiter in hochwassergefährdeten Bereichen zu bauen, konterkariere jeden wirksamen Hochwasserschutz und erhöhe das Risiko für Leib und Eigentum massiv.
Grüner Gesetzesentwurf: Hochwasserschutz in die Bauordnung
Mit dem neuen Gesetzesentwurf wollen die Grünen den Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten als überragendes öffentliches Interesse in der Bayerischen Bauordnung verankern. Künftig soll der Hochwasserschutz bei allen planerischen Abwägungen Vorrang haben. Überschwemmungsgebiete sollen konsequent geschützt und an die tatsächlichen Gefahrenlagen angepasst werden. Ziel ist es, die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen weitgehend zu verhindern und die natürlichen Retentionsflächen dauerhaft zu sichern. Der Gesetzesentwurf wird am 22.07.2025 in erster Lesung im Plenum sein.
Staatsregierung agiert widersprüchlich
Die Grünen kritisieren die Staatsregierung scharf: Während diese öffentlich eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden fordert, wird der eigentliche Hochwasserschutz vor Ort durch die laxe Genehmigungspraxis unterlaufen. „Die Staatsregierung ruft nach Versicherungen, aber lässt weiter zu, dass in Risikogebieten gebaut wird. Das ist verantwortungslos und gefährdet Menschen und Eigentum“, so Jürgen Mistol, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen.
Zum Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung; hier: Hochwasserschutz
Zur Schriftliche Anfrage „Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten“
10.07.2025