Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Die Zunahme von Wetterextremen wie Starkregenereignissen und ausgeprägte Trockenphasen wirkt sich jedoch immer stärker auf die verfügbaren Wasservorkommen aus. Daher müssen wir mit dem lebenswichtigen und knapper werdenden Gut Wasser besonders sorgsam umgehen.
Bis zur Hälfte des täglichen Wasserverbrauchs kann durch Niederschlagswasser ersetzt werden. Das in Zisternen aufgefangene Regenwasser kann für den Haushalt, z.B. die Toilettenspülung, oder die Bewässerung genutzt werden. Das spart Trinkwasser und damit verbundene Kosten. Zudem können Zisternen als Pufferspeicher dienen. Sollte es stark regnen, läuft zuerst die Zisterne voll, bevor die Sickermulden oder Rigolen im Garten geflutet werden. Der Einsatz von Zisternen kann außerdem die Kanalisation bei zunehmenden Starkregenereignissen entlasten.
Was können Kommunen machen?
Im Zuge der Klimaschutz-Novelle im Jahre 2011 haben Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB Eingang ins Baugesetzbuch gefunden. In Ergänzung findet sich in § 1a Abs. 5 BauGB seitdem eine sog. Klimaschutzklausel. Es wird explizit herausgestellt, dass Aufgaben der Bauleitplanung auch der allgemeine Klimaschutz und die Klimaanpassung sind. Bei der Überplanung von Flächen und Neuausweisungen von Baugebieten haben die Städte und Gemeinden die große Chance, mittels Bauleitplanung frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen vorzusehen.
Kommunen können demnach Festsetzungen in Bebauungsplänen hinsichtlich einer etwaigen Sammlung von Niederschlagswasser und Nutzung zur Gartenbewässerung aus Gründen des Klimaschutzes vornehmen („Zisternenpflicht“). Insbesondere in Trockengebieten ist es sinnvoll, dass Kommunen in Bebauungsplänen darauf achten.
Auch über die Festsetzung in Bebauungsplänen hinaus, können Kommunen einiges machen. Sie können eine gesplittete Abwassergebühr einführen, über kommunale Förderprogramme die Grundstückseigentümer finanziell beim naturnahen Umgang mit Niederschlagswasser und der Regenwasserspeicherung unterstützen, die Wasserabgabensatzung dahingehend anpassen, dass gesammeltes Niederschlagswasser ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung verwendet werden darf sowie gemäß dem Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung die Gebühren entsprechend reduzieren, wenn Zisternen zum Wasserrückhalt verwendet werden.