Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum sind schwierig. Es gibt aber einige Stellschrauben in der Bauordnung, die das Bauen einfacher und günstiger machen könnten.
Im Rahmen einer gemeinsamen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr und des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zur Lage und Perspektive der Bauwirtschaft am 16.04.2024 forderte die bayerische Baubranche von der Politik die spürbare Vereinfachung von Bauvorschriften, deutlich weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit bei Förderung und Rahmenbedingungen. Gerade in der Bayerischen Bauordnung, aber auch in der Wohnraumförderung gibt es Stellschrauben, die Bauen einfacher und günstiger machen können.
Mit einem Antrag haben wir Grüne daher die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und anderer Vorschriften vorzulegen, der unter anderem folgende Maßnahmen beinhalten soll:
- Eine Öffnungsklausel in Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 BayBO, die Ausnahmen von den Regelungen zum zweiten Rettungsweg zulassen, sofern ein ausreichend gesicherter erster Rettungsweg besteht. Die generelle Notwendigkeit von Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen ab 8 m Brüstungshöhe stellt sehr hohe Anforderungen an die Grundstücksgestaltung und führt zu hohem Flächenverbrauch.
- Die Streichung von Art. 6 Abs. 5a BayBO für ein einheitliches Abstandsflächenrecht. Durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung 2020 wurde insbesondere mit den Vorgaben des Art. 6 Abs. 5a die Nachverdichtung und Schaffung zusätzlichen Wohnraums in stark verdichteten Großstädten unnötig erschwert, weshalb diese Sonderregel abgeschafft werden sollte.
- Im Abstandsflächenrecht gibt es zudem weitere Möglichkeiten, um das Bauen zu vereinfachen, z. B. durch Ausnahmen für Balkone oder die Länge von Nebengebäuden.
- Die Mobilität befindet sich aktuell im Wandel. Daher sollte die Pflicht zur Errichtung von Einstellplätzen im Wohnungsbau in Art. 47 der BayBO sowie in § 20 der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) aufgehoben werden.
- Daneben sollten in § 2 Abs. 4 der GaStellV Ausnahmen von der Pflicht für getrennte Fahrbahnen bei Großgaragen zugelassen werden.
- Auch bei den Standsicherheitsnachweisen und den Brandschutznachweisen bei eingeschossigen (auch unterirdischen) Mittelgaragen kann auf einzelne Regelungen verzichtet werden, um das Bauen zu vereinfachen.
- Zudem haben wir die Staatsregierung aufgefordert, in Art. 12 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) eine Überschreitung der festgelegten Wohnfläche von maximal 5 Prozent sowie eine Unterschreitung der in den Förderbestimmungen vorgegebenen Mindestzimmergrößen um ebenfalls maximal 5 Prozent zuzulassen, da eine Überschreitung dieser Werte zu einem Verlust der Förderung führen kann. Teilweise ist aufgrund der Anforderungen des Grundstückes, der Architektur oder Statik jedoch eine geringfügige Überschreitung der vorgegebenen Mindestflächen unumgänglich.
- Außerdem sollte das Kommunale Wohnraumförderprogramm für öffentlich-rechtliche Rechtsformen wie kommunale Wohnungsunternehmen geöffnet und hierfür die notwendige Notifizierung veranlasst werden. Die bisherige Praxis, dass kommunale Wohnungsbauun- ternehmen aus beihilferechtlichen Gründen Gemeinden nur bei der Schaffung unterstützen dürfen, behindert die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Leider sehen die Regierungsfraktionen nicht die Notwenidgkeit, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum zu verbessern und an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Der Antrag wurde von CSU und Freie Wähler abgelehnt.