Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es gegen europäisches Recht verstößt, Baugebiete im Schnellverfahren nach 13b BauGB ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen. Die Bayerische Staatsregierung fordert nun vom Bund einen Ersatz für den Paragrafen 13b. Ich meine, wir brauchen stattdessen ein kluges Flächensparmanagement, das den Kommunen hilft, sich ressourcenschonend zu entwickeln. Wir brauchen effektivere Instrumente zur Innenentwicklung und eine Stärkung der Regionalen Planungsverbände.
2017 wurde §13b des Baugesetzbuches (BauGB) auf Betreiben der CSU eingeführt. Der Paragraf erlaubte den Kommunen eine beschleunigte Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen mit bis zu 10.000 Quadratmetern im Außenbereich von Ortschaften, wenn diese Flächen der Wohnnutzung dienten. Im beschleunigten Verfahren durfte auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet werden. Um dem Wohnungsmangel zu begegnen, haben viele Gemeinden in den letzten Jahren von dieser Ausnahme im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht.
Jedoch hat der Paragraf nicht die erwünschte Wirkung gezeigt: der Paragraf führte zur massenweisen Ausweisung von Bauland in Gebieten, in denen laut Institut der Deutschen Wirtschaft* kein Wohnungsmangel herrscht. 83 Prozent der Kommunen, die von Paragraf 13b Gebrauch machten, liegen in Landkreisen, in denen eine Überversorgung von Wohnraum festgestellt wurde. Letztlich heizte der Paragraf vor allem den Flächenfraß in Bayern an, begünstigte ein Ausfransen der Ortsränder und beschleunigte die Verödung von Ortskernen. Zudem wurden durch den Paragrafen 13b BauGB immer wieder wertvolle Gebiete, etwa Streuobstwiesen, unwiederbringlich zerstört.
* https://www.iwkoeln.de/presse/interaktive-grafiken/ralph-henger-michael-voigtlaender-in-den-staedten-wird-zu-wenig-auf-dem-land-zu-viel-gebaut.html