Ihr möchtet in eurer Kommune einen Antrag stellen, damit zukünftig Solarthermie- und PV-Anlagen auf Neubauten oder Bestandsgebäuden verpflichtend errichtet werden müssen? Was möglich ist und was es zu beachten gilt, erfaht Ihr hier.
Keine rechtliche Grundlage in der aktuellen Baunovelle
Eine Solarpflicht ist rechtlich derzeit leider nicht möglich. Die Voraussetzung hierfür muss der Freistaat über die Bauordnung schaffen. Ministerpräsident Söder hat das zwar angekündigt (2022 für Gewerbe, später dann auch für Wohngebäude), allerdings wurde diese Ankündigung nicht in die aktuelle Novellierung der Bayerischen Bauordnung aufgenommen. Ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion wurde abgelehnt. Darin hatten wir gefordert, die Solarpflicht ab 2022 für Neubauten und bei Sanierungen auch für Bestandsgebäude in die Bauordnung aufzunehmen.
Was kann die Kommune dennoch tun?
Möglich ist aber ein Beschluss, dass die Verwaltung soweit wie möglich darauf hinwirkt, dass bei neuen Bauvorhaben und Sanierungen auch PV und Solarthermie größtmöglich zum Einsatz kommen. Der Beschluss hat eher symbolische Wirkung, ist dadurch aber nicht funktionslos, da er Bauwilligen sowie der Verwaltung eine Orientierung gibt. Gerade bei größeren Bauvorhaben kann damit in Detailverhandlungen, etwa zu städtebaulichen Verträgen, auf den intensiven Einsatz von PV/Solarthermie gepocht werden.
Beispiel Bamberg
In Bamberg hat der Stadtrat (mit grüner Mehrheit) beschlossen, dass die Verwaltung bei allen Neubauten die Bau-/Sanierungswilligen dazu anhält, PV/Solarthermie zu nutzen (im Wortlaut: „darauf hinwirken“). Mehr geht an dieser Stelle rechtlich nicht. Allerdings hat auch dieser Beschluss Wirkung, z.B. bei Verhandlungen über städtebauliche Verträge mit größeren Investoren. Der Beschluss macht klar: Wenn diese in Bamberg bauen wollen, sollten sie PV/Solarthermie einplanen. Insofern ist auch ein „weicherer“ Beschluss lohnenswert, da er hilft, ein Signal zu senden, das bei Bauwilligen ankommt. Bis die Solarpflicht im Freistaat tatsächlich kommt, können noch ein paar Jahre vergehen, daher ist ein solcher Beschluss zur Überbrückung wichtig. Denn so kann vielleicht schon früher mehr erneuerbare Energien produziert werden.