Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der BayBO
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung will die AfD den Bau von Minaretten in Bayern verbieten. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sie das versucht. Damals noch plump mit einem Verbot. Diesmal versucht sie es mit dem kulturellen und geschichtlichen Charakter des Orts- und Landschaftsbildes zu argumentieren, das nicht beeinträchtigt oder zerstört werden darf.
Den Gesetzentwurf lehnen wir damals wie heute ab. Denn der Gesetzentwurf dient nichts anderem, als Menschen anderen Glaubens auszugrenzen. Er verbreitet Angst und sät Vorurteile gegenüber Menschen islamischen Glaubens. Er ist ein weiterer Beleg dafür, dass die AfD nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, und schon gar nicht über einen moralischen Kompass verfügt.
Letztendlich ist der Gesetzentwurf aus den gleichen Gründen abzulehnen wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode:
- Ein Minarett-Verbot hat nichts in der Bayerischen Bauordnung zu suchen! Eine Regelung wie die AfD sie vorsieht, fällt nicht in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Es betrifft das Bauplanungsrecht, für welches der Bund zuständig ist.
- Art. 8 der BayBO enthält mit dem "Verunstaltungsverbot" bereits die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung. Ein allgemeines Verbot kann daraus nicht abgeleitet werden.
- Noch grundlegender spricht das Grundgesetz gegen den Antrag: Es regelt in Artikel 4 die freie Religionsausübung. Diese umfasst auch das Recht, die dafür notwendigen Gebäude errichten zu dürfen.
Meine Rede zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs