In seiner Regierungserklärung zum Klimaschutz im vergangenen Juli ernannte Ministerpräsident Söder Bayern zum „Klimaland Nummer eins“ und stellte zahlreiche Maßnahmen in Aussicht. Ich wollte wissen, welche konkreten Maßnahmen geplant sind und wie die Umsetzung vorankommt.
Er wolle mehr Tempo bei Klima-Bauen und Klima-Architektur sowie bei der energetischen Sanierung staatlicher Gebäude machen, so Söder in seiner Regierungserklärung. Bei staatlichem Bauen wolle er künftig eine klare Priorität auf Holz setzen und kündigte ein kommunales Förderprogramm an, mit dem Ziel, 50 Holzhäuser pro Jahr über die Kommunen zu bauen. Mit Urban Farming und Urban Gardening wolle er mehr Pflanzen an Fassaden und Dächern bringen. An staatlichen Neubauten solle zudem künftig die Regel gelten, grundsätzlich Klimafassaden zu integrieren.
Mit einer Anfrage an die Staatregierung wollte ich es genauer wissen und habe nach den konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung gefragt. Erwartungsgemäß fiel die Antwort der Staatsregierung nüchtern aus. Sie ist in vielen Punkten sehr unverbindlich.
Holzbau
Die Staatsregierun kündigt immer wieder an, bei staatlichen Baumaßnahmen verstärkt auf Holz- und Holzhybridbau zu setzen. So sollen zukünftig alle staatlichen Baumaßnahmen im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Projektantrags auf die grundsätzliche Möglichkeit der Umsetzung in Holz- oder Holzhybridbau überprüft und dem Ressort gegenüber eine baufachliche Empfehlung ausgesprochen werden. Das ist eine schöne Absichtserklärungen, wirklich verbindlich ist das nicht.
Von den sich derzeit in Planung befindlichen 135 Großen staatlichen Bauvorhaben sind bei 19 Bauvorhaben Ausführung in Holz- oder Holzhybridbauweise geplant (rund 14 %). Kann und sollte hier nicht mehr möglich sein? Ich finde, da ist Luft nach oben!
Gesamtheitliche Lebenszyklusbetrachtung
Die Staatsregierung betont zwar in ihrer Antwort die Bedeutung der Lebenszyklusbetrachtung, von der Einführung eines Bewertungssystems oder einer Zertifizierung für Nachhaltiges Bauen ist aber keine Rede!
Wir Grüne finden: Nachhaltiges Bauen muss in Bayern zum Standard gemacht werden! Dafür braucht es dringend die Einführung des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) und die Umsetzung der Zertifizierung für staatliche Baumaßnahmen.
Mit Hilfe von Bewertungssystemen kann die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden und baulichen Anlagen in ihrer Komplexität über die gesamte Lebensdauer dokumentiert und zertifiziert werden. Wie das geht, zeigt Baden Württemberg. Dort ist die BNB-Zertifizierung längst Standard und die Förderprogramme des Landes für den kommunalen Hochbau tragen den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung.
Mitte letzten Jahres wurde zwar in den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau) die Einbindung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) in den Prozess nach RLBau geregelt. Die Entscheidung, ob das BNB-System angewendet werden sollte, liegt aber letztlich beim nutzenden Ressort – ist also alles andere als verbindlich, wie aus einer weiteren Anfrage von mir an die Staatsregierung hervorgeht.
Grüne Klimafassade bei staatlichen Gebäuden
Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele der 10.000 Bestandsgebäude des Freistaates über eine Klimafassade verfügen. Bei Bestandsgebäuden wird eine nachträgliche Gebäudebegrünung im Zuge des Bauunterhalts geprüft. Von den 135 Großen Bauvorhaben ist bei ca. 32,6% die Begrünung von Fassaden und/oder Dächern geplant. Im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung ist das wenig ambitioniert finden wir. Da könnte noch Luft nach oben sein!
City Greening
Urban Gardening beschränkt sich derzeit überwiegend auf die Demonstrationsgärten in den Regierungsbezirken. Konkrete Aussagen zur Nutzung staatlicher Liegenschaften sind in der Antwort nicht enthalten. Was detaillierte Darstellungen zu Klima-Bauen und Klima-Architektur betrifft, vertröstet die Staatregierung auf die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms.
Im Hinblick auf etwaige rechtliche Vorgaben, um das City Greening zu stärken, verweist die Staatsregierung auf das Bauplanungsrecht bzw. auf die Kommunen. Dabei könnte sie auch in der Bayerischen Bauordnung die Begrünung deutlich stärken! Mit einem Antrag habe ich erst gefordert, die Bayerische Bauordnung nachzujustieren und die Gebäudebegrünung in Art. 7 Abs. 1 BayBO zu verankern.