Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung trägt eine klare grüne Handschrift. Mich freut vor allem, dass das Kapitel Bauen und Wohnen viel Raum im Koalitionsvertrag einnimmt. Das und die Bildung eines eigenständigen Ministeriums für Wohnen und Bauen zeigt die Wichtigkeit des Themas.
Denn die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage der Gegenwart. Bauen und Gebäudenutzung sind aber auch mit Folgen für unsere Umwelt verbunden: Bau und Betrieb von Gebäuden verursachen 40 % des CO2-Ausstoßes, 52 % unseres Müllaufkommens und verbrauchen 90 % der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Daher brauchen wir eine (Um)Bauwende und einen neuen Umgang mit unseren Rohstoffen.
Bauen und Klimaschutz
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung enthält gute Impulse für die Einleitung einer Bauwende und Ansätze für kostengünstiges Bauen und Sanieren. Die Digitalisierung der Verwaltung, die Lebenszykluskostenbetrachtung im staatlichen Hochbau, Sanierungsfahrpläne, innovative Baustoffe – das alles sind Punkte, die wir auf Landesebene ebenfalls stärker umsetzen wollen. Gebäude sollen energieeffizienter und Heizungen umweltfreundlicher werden. Der seriellen Sanierung nach dem Energiesprong-Prinzip stehe ich allerdings kritisch gegenüber. Die Montage vorgefertigter Bauteile kann zwar als Ergänzung zu bisherigen Lösungen sinnvoll sein, sie ist aber kein Allheilmittel. Dort, wo die Sanierung von Wohngebäuden, Straßenzügen oder Siedlungen digital einheitlich durchgeplant wird, geraten Architektur und äußeres Erscheinungsbild unter die Räder. Ich setze mich für individuelle Lösungen ein, für Handwerk statt Industriemontage. Eine Novelle des Baugesetzbuches (BauBG) wäre eine große Chance, nachdem die Novelle der großen Koalition voller Mengel steckt.
Schaffung von Wohnraum
Die Ampel-Koalition nimmt viel Geld in die Hand und weitet die öffentliche Förderung deutlich aus. Das unterstützt auch unser Ansinnen, auch im Freistaat den öffentlich geförderten Wohnungsbau deutlich auszuweiten und hier die Staatsregierung anzutreiben. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit soll sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ausrichten und die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzen. Das ist ganz in unserem Sinne, denn auch die gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen in Bayern (VdW) hatten in der Vergangenheit Nachteile dadurch befürchtet. Gleichzeitig sind die Ziele beim Wohnungsbau ehrgeizig: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr will die Ampel-Regierung bauen, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Das befürworte ich, allerdings sollte hier ganz klar Umbau vor Neubau gehen. Vorhandene Gebäude sollten genutzt und in neue Wohnungen umgewandelt werden. Zudem ist es wichtig, dass bei der Schaffung von neuem Wohnraum zugleich auch die soziale Infrastruktur immer mitgedacht wird. Die Umstrukturierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie das Potenzialflächenregister kann ebenfalls Impulse für Liegenschaftsverwaltung und die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften bringen. Und an barrierefreien Wohnraum herrscht auch in Bayern großer Bedarf. Hier braucht es eine Förderung unabhängig von Alter und Wohnform.
Mieterschutz
Beim Mieterschutz bleibt die Ampel hinter den sehr hohen Erwartungen leider etwas zurück. Eine bundesrechtliche Regelung zur Ermöglichung von Mietobergrenzen im Bestand ist nicht genannt. Zudem fehlt die Reform des sog. “Mietwucher” Paragraphs nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Oder die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter*innen. Alles in allem sind die angestrebten Ziele jedoch eine gute Grundlage: die Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent in drei Jahren, die Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029, die Reform des Mietspiegels und die Stärkung von Wohngeld. Außerdem erhoffen wir uns Impulse für unsere Initiativen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit.
Wohneigentum
Es ist positiv, dass die Förderung von Wohneigentum als eigener Punkt im Koalitionsvertrag genannt wird. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer bei gleichzeitiger Eindämmung von Immobilienspekulationen und Geldwäsche haben wir auch immer wieder auf Landesebene gefordert. Das genossenschaftliche Wohnen als Mittelweg zum Eigentum und Miete wollen wir auf Landesebene stärken.
Städtebau
Im Städtebau greifen die Ausweitung der Städtebauförderung, die Stärkung der Innenstädte, die Klimaanpassung und Flächensparen auch unsere Forderungen auf Landesebene auf. Eine Modernisierung der geltende Lärmschutz-Vorschrift (TA-Lärm) kann die Vereinbarkeit von Wohnungsbau und Lärmschutz verbessern. Der § 13b im Baugesetzbuch soll nicht verlängert werden. Das begrüße ich, auch wenn ich mir eine vorzeitige Abschaffung vor Ende 2022 wünschen würde. Denn der Flächenfraß-Paragraf begünstigt, dass Ortschaften in die Breite wachsen und somit immer mehr Flächen versiegelt werden. Er gilt daher als sehr umstritten und gehört abgeschafft!