Seit Monaten redete Ministerpräsident Söder über ein neues Klimaschutzgesetz. In seiner Regierungserklärung zum Klimaschutz Ende Juli ernannte er Bayern zum „Klimaland Nummer eins“.
Er wolle mehr Tempo bei Klima-Bauen und Klima-Architektur sowie bei der energetischen Sanierung staatlicher Gebäude machen. Bei staatlichem Bauen wolle er künftig eine klare Priorität auf Holz setzen und kündigte ein kommunales Förderprogramm an, mit dem Ziel, 50 Holzhäuser pro Jahr über die Kommunen zu bauen. Mit Urban Farming und Urban Gardening wolle er mehr Pflanzen an Fassaden und Dächern bringen. An staatlichen Neubauten solle zudem künftig die Regel gelten, grundsätzlich Klimafassaden zu integrieren.
So waren meine Erwartungen an das neue bayerische Klimaschutzgesetz auch sehr hoch. Nun hat die Staatsregierung diese Woche klammheimlich die Änderung des bayerischen Klimagesetzes bekannt gegeben – im Rahmen der Pressekonferenz zum Haushalt. Von der notwendigen Trendwende beim Klimaschutz bleibt die Staatsregierung aber meilenweit entfernt – dieses Klimagesetz wird wohl leider kaum etwas bewirken, lediglich kosmetische Anpassungen wurden vorgenommen.
Solarpflicht auf Dachflächen
Als einzig konkrete Maßnahme ist eine Solarpflicht auf neuen Gewerbe- und Industriehallen eingeführt – immerhin, ein positives Signal! Stichtag ist der 1. Juli 2022 für gewerbe- und Industriehallen und der 1. Januar 2023 für sonstige Nichtwohngebäude. Auch auf den Dachflächen von im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Gebäuden sollen „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel in angemessener Auslegung“ Solaranlagen errichtet werden. Mit der Ankündigung einer Solarpflicht hatte Söder hohe Wellen geschlagen. Eigentlich sollte diese schon seit Jahresbeginn greifen. Im Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz sind nun aber mit vielen Einschränkungen leider Ausnahmen Tür und Tor geöffnet. Wir fordern, dass die Solarpflicht auf private Dächer und Parkplatzflächen ausgeweitet wird. Eine Solarpflicht für alle Neubauten und bei wesentlichen Sanierungen muss jetzt umgesetzt werden. Die obligatorische Solarnutzung ist überfällig und volkswirtschaftlich schon längst sinnvoll. Wir sind außerdem der Auffassung, dass nicht mehr nur Dächer, sondern auch Fassaden für die Nutzung von Solarenergie in Betracht gezogen werden sollten.
Energetische Sanierung der Gebäude
Ein großes Defizit ist die energetische Sanierung der Gebäude in Bayern. Dazu findet sich im Gesetzentwurf nur wenig Konkretes. So heißt es nur, dass der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes besondere Bedeutung bei der Verwirklichung der Klimaschutzziele zukommt. Aber es findet sich kein Wort zu Programmen zur Gebäudesanierung. Für viele Gebäude im Freistaat bräuchte es dringend echte Vorgaben zu energetischen Sanierungen – vor allem auch für unsere Universitäts- und Schulgebäude. Wir Grüne fordern: Die Sanierungsquote muss sich verdoppeln. Unser Ziel bis 2040 ist die Erreichung eines Energiestandards bei allen Bestandsgebäuden, welcher dem KfW55-Standard entspricht.
Mit dem Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz wird Söder seinen großen Ankündigungen und seiner Verantwortung nicht gerecht. Damit Bayern die Pariser Klimaschutzziele einhalten kann, muss die (Um)Bauwende gelingen!