Die Einführung des digitalen Bauantrags in Bayern hat in den letzten Jahren endlich Fortschritte gemacht. Der digitale Bauantrag stellt einen wichtigen Schritt in die Zukunft der Baubranche dar. Denn gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung.
Seit März 2021 ging an 93 Bauaufsichtsbehörden der digitale Bauantrag in den Betrieb. Zum 1. Januar 2025 kamen 13 weitere Bauaufsichtsbehörden dazu, weitere neun befinden sich im Probebetrieb. Damit ist der digitale Bauantrag inzwischen an mehr als drei Viertel der bayerischen Bauaufsichtsbehörden möglich.
"Das ist endlich eine positive Entwicklung für unsere Bayerischen Kommunen. Auch wenn die Einführung des digitalen Bauantrags viel schneller hätte laufen können. Ihr selbstgestecktes Ziel, alle Ämter in Bayern bis Ende 2022 auszustatten, konnte die Staatsregierung nicht einhalten. Der Freistaat muss dringend aktiver werden, dieses Schneckentempo ist kläglich! Wir müssen die Papierberge abbauen und die Arbeit für Bauverantwortliche und das Personal in den Ämtern vereinfachen," so Ursula Sowa.
Am bayerischen Sonderweg besteht auch Kritik. Unter anderem der Deutsche Städtetag kritisiert diejenigen Bundesländer, die eigene digitale Bauanträge entwickelt haben, anstatt das Verfahren von Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Federführend im Themenfeld Bauen und Wohnen hat das Bundesland den Antrag im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) entwickelt. Die Länder, die nicht das Portal aus Mecklenburg-Vorpommern nutzen, haben parallel eigene Systeme entwickelt. Das sind neben Bayern: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen.
Ursula Sowa betont: "Die Länder sollten beim digitalen Bauantrag auf einheitliche Standards und Verfahren setzen, anstatt Sonderwege zu bestreiten. Ein deutschlandweit einheitlich standardisierter digitaler Bauantrag würde die Umsetzung in den Städten deutlich vereinfachen.“
Zum Hintergrund:
Der Digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge und weitere Anträge über Online-Formulare direkt beim zuständigen Landratsamt, der kreisfreien Stadt, Großen Kreisstadt oder Delegationsgemeinde einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Für die Beratung von Bauherren oder Planern sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese werden auch im Genehmigungsprozess miteinbezogen.
Der Digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern entwickelt worden. Ziel ist es, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht.