Der Haushaltsentwurf für den Einzelplan 09 im Bereich Wohnen und Bauen setzt einmal mehr kein klares Signal für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Baubereich sowie zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Gerade der staatliche Hochbau sollte eine Vorbildfunktion einnehmen, wenn man die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen will. Stattdessen lässt die Staatsregierung den Bauunterhalt der staatlichen Gebäude massiv schleifen. Die dafür im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel liegen deutlich unter den Ist-Ausgaben 2021, trotz steigender Preise und der durch Teilverlagerungen von Behörden gestiegenen Zahl an Gebäuden. Den Hochbauvorlagen der Staatsregierung ist regelmäßig zu entnehmen, dass die staatlichen Gebäude verbraucht und abgenutzt seien und deshalb total saniert oder sogar nicht mehr sanierungsfähig seien. Das ist eine unverantwortliche Verschwendung von Ressourcen, weshalb wir für den Gebäudeunterhalt für das Jahr 2023 Verstärkungsmittel in Höhe von 750 Mio. Euro bereitstellen wollen.
Auch der Sanierungsbedarf kommunaler Bäder ist weiterhin groß. Immer weniger Städte und Gemeinden des Freistaates sind in der Lage, in die Jahre gekommene Schwimmbäder allein aus eigener Kraft zu sanieren. Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise haben Kommunen den Bäderbetrieb sogar massiv eingeschränkt. Der Unterstützungsbedarf durch den Freistaat ist offensichtlich, weshalb wir das Sonderprogramm Schwimmbadförderung um 30 Mio. auf 50 Mio. Euro zu erhöhen.
Auch die energetische Sanierung staatlicher Gebäude geht nur schleppend voran, wenn dafür nicht endlich ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Wir wollen die Mittel zur energetischen Sanierung auf 50 Mio. verdoppeln. Das spart künftig Geld und macht unabhängig von steigenden Energiepreisen.
In Zeiten des Klimawandels spielt auch die Begrünung von Gebäudefassaden und -dächern eine zunehmende Rolle. Die 2019 in Kraft getretene Neuregelung in Art. 7 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht vor, dass im Eigentum des Freistaates stehende Gebäude und ihre zugehörigen Freiflächen angemessen begrünt oder bepflanzt werden. In den Jahren 2020 und 2021 wurden laut Staatsregierung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus der Klimaschutzoffensive 30 Maßnahmen an staatlichen Gebäuden und Grundstücken zur Begrünung und Verbesserung der Artenvielfalt finanziert und die Mittel vollumfänglich ausgeschöpft. Um bis 2040 deutlich mehr staatseigene Gebäude begrünen zu können, wollen wir die Mittel ebenfalls verdoppeln.
Die Ampelkoalition will bis 2026 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Im Haushaltsentwurf des Freistaates werden jedoch zum wiederholten Male keine zusätzlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt. Ohne die 389 Mio. Euro Bundesmittel ist die „Wohnungsmilliarde“ und der angekündigte „Wohnbaubooster“ deshalb nur ein weiteres Luftschoss der Söder’schen Wohnungspolitik.
Der Wohnungsmarkt ist schon seit Jahren angespannt, doch in Zeiten der Energiekrise und Rekordinflation erreicht die Situation für Menschen eine existenzielle Dimension, um die steigenden Wohnkosten bezahlen zu können. Laut der ersten bundesweiten Erhebung zur Wohnungslosigkeit sind in Bayern mindestens 18.000 Menschen wohnungslos. Auch die Zahl der Zwangsräumungen im vergangenen Jahr ist um 20 Prozent gestiegen. Die Zahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen im Freistaat hingegen ist besorgniserregend rückläufig. Seit 2020 ist deren Zahl von 4.476 Zugängen auf nur noch 3.538 im vergangenen Jahr gesunken. Wir wollen die Landesmittel für die Wohnraumförderung inklusive Studierendenwohnraumförderung daher um 30 Mio. Euro Ausgabemittel und um 135 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen erhöhen und langfristig auf hohem Niveau verstetigen. Denn Bauen braucht Kontinuität und Planungssicherheit. Gleichzeitig wollen wir mit einem Sonderprogramm „Wohnraumförderung Heizungstausch“ den Sozialwohnungsbestand im Freistaat mit 400 Mio. Euro ertüchtigen, um die Mieter*innen vor Preisexplosionen bei Öl und Gas zu schützen.
Seit 2020 sind im Rahmen der Städtebauförderung Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung in allen drei Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung. Auch im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm sind Maßnahmen zur Klimaanpassung Querschnittsaufgabe. Trotzdem wurden die Mittel für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2022 drastisch gekürzt. Mit zusätzlichen 25 Mio. Euro wollen wir Städte und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung gezielt unterstützen.