Ein Gastbeitrag aus der Grün Alternativen Zeitung, Ausgabe 93.
Im Bayerischen Landtag sind grundsätzlich 180 Abgeordnete vertreten. Sie werden in den sieben bayerischen Regierungsbezirken (= Wahlkreise) gewählt. In Oberfranken wählt man insgesamt 16 Landtagsmandate. Die eine Hälfte geht an die Direktkandidat:innen in den acht Stimmkreisen, die andere Hälfte an die Parteilisten.
Jede:r Wähler:in hat also zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein:e Kandidat:in gewählt, der:die im Stimmkreis für das Direktmandat kandidiert, z.B. Ursula Sowa im Stimmkreis 402 Bamberg-Stadt oder Luca Rosenheimer im Stimmkreis 401 Bamberg-Land. Mit der Zweitstimme hingegen wählt man eine Parteiliste, die auf Wahlkreis-Ebene aufgestellt wurde. Alle oberfränkischen grünen Kandidat:innen (die Direktkandidat:innen ebenso wie die reinen Listenkandidat:innen) tummeln sich also auf der Oberfranken-Liste von Bündnis 90/Die Grünen.
Für die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag werden alle Stimmen gezählt – alle Erststimmen und alle Zweitstimmen. (Das ist anders als bei der Bundestagswahl, wo nur die Zweitstimmen über die prozentuale Zusammensetzung des Bundestags entscheiden!) Wichtig deshalb: Mit Erst- und Zweitstimme GRÜN wählen!
Aus diesen Gesamtstimmen wird errechnet, wie viele Sitze jeder Partei im Regierungsbezirk/Wahlkreis zustehen. Diese Mandate werden zunächst an die Direktkandidat:innen vergeben, die einen Stimmkreis gewonnen haben. Die übrigen einer Partei zustehenden Sitze werden dann an die Listenkandidat:innen verteilt (siehe hierzu auch Seite 6, „Kleines Wahl-Einmaleins – Teil 2“). Auch wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate gewonnen hat als ihr nach dem Gesamtstimmenergebnis zustehen würden, bekommen dennoch alle gewählten Direktkandidat:innen ihr Mandat. Diese Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate bei den anderen Parteien ausgeglichen, so dass das prozentuale Kräfteverhältnis am Ende wieder stimmt. So hat der Landtag in der Regel mehr als 180 Abgeordnete.
Eine Partei, die mit ihren Gesamtstimmen in ganz Bayern nicht über 5 Prozent kommt, zieht nicht in den Landtag ein.
Dasselbe Wahlsystem gilt für den Bezirkstag auf Bezirksebene. Auch hier gilt also: Wer GRÜN stark machen will, muss mit beiden Stimmen GRÜN wählen!!! Sylvia Schaible
Erklärvideo: https://gruenlink.de/2o8v