Bauen ist in Deutschland sehr kompliziert und teuer. Dabei sollte es einfacher, günstiger und vor allem auch nachhaltiger werden. Doch will man sich an alle Bauvorschriften und die unzähligen DIN-Normen halten, sind architektonische Innovationen kaum möglich.
Das soll sich nun ändern. Mit dem Gebäudetyp E soll es ermöglicht werden, mit normreduzierten und abweichenden Lösungen einfachere und damit ressourcenschonendere Gebäude zu behalbaren Kosten zu bauen.
Der Gebäudetyp E geht zurück auf eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer. Wir GRÜNE haben der Idee zu ihrem Siegeszug in Bayerns Baurecht verholfen. Auf unseren Antrag zur Einführung eines Gebäudetyp E in Bayern hin hat das Bayerische Bauministerium im Sommer 2023 Artikel 63 BayBO von einer Ermessensvorschrift in eine Sollvorschrift umgewandelt, sodass bestimmte Abweichungen nicht mehr nur zugelassen werden können, sondern zugelassen werden sollen, insbesondere bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen. Zudem testet der Freistaat momentan den Gebäudetyp E in sogenannten Pilotprojekten.
Ein dauerhaftes Abweichen von technischen Standards setzt allerdings zwingend eine zivilrechtliche Flankierung voraus, an der es bislang noch fehlte. Daher haben wir mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium Bundesminister Buschmann aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene für den Gebäudetyp E zu schaffen.
Und unsere Bemühungen wirken. Die Bundesregierung hat den Vorschlag für einfaches und experimentelles Bauen aufgegriffen. Mit dem von Bundesminister Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches könnte der Gebäudetyp E bald endlich rechtssicher umgesetzt werden. Sollte der Bundestag dieser Änderung zustimmen, greift sie frühstens ab 01. Quartal 2025.