Der „Gebäudetyp E“ ist weiter auf dem Vormarsch, auch dank grüner Politik im Landtag. Hinter dem Schlagwort steckt eine kleine Revolution im Baurecht, wobei man das E für „einfach“ oder „experimentell“ lesen kann. Damit soll ein Missstand behoben werden, der innovatives und preisgünstiges Bauen erschwert: unzählige DIN-Normen und Baustandards als Vorschriften - von der Trittschalldämmung bis zur Raumhöhe.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ermöglichte Abweichungen von diesen Baustandards bisher mit einer Kann-Vorschrift. Seit dem 1.8.2023 gilt jetzt eine Soll-Vorschrift. Das bedeutet: Ausnahmen müssen nicht mehr umständlich einzeln bei der Baubehörde beantragt und genehmigt werden. Bauherr*innen und Architekt*innen können jetzt pauschal den Gebäudetyp E vereinbaren und haben dann einen umfassenden Anspruch auf Befreiung von den Baustandards.
Wir GRÜNE haben der Idee zu ihrem Siegeszug in Bayerns Baurecht verholfen. Andere Bundesländer wollen bereits nachziehen. Die Baustandards sind aber nicht nur durch die Landesbauordnungen festgelegt, sie spielen auch im Haftungsrecht eine Rolle.
Hier muss für den Gebäudetyp E also das BGB geändert werden. Der Bundestag ist gefragt. Die Justizministerkonferenz hat das Thema bereits auf der Tagesordnung.
Erschienen im GRIBS Mitgliederbrief, Ausgabe 3 - 2023, Nr. 167, Oktober 2023