Das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit wird endlich mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse geschaffen.
Transparenz ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit von Politik. Daher haben wir Grüne bereits am 18. Januar 2021 einen „Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck“ vorgelegt.
Der Austausch von Politik und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern ist wichtig für eine funktionierende Demokratie. Lobbyistinnen und Lobbyisten bringen wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Gleichwohl hat der Einfluss von organisierten Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse zugenommen. Daher muss Lobbytätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein.
Im Bayerischen Landtag wurde intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 17. Juni 2021 hat der Verfassungsausschuss einstimmig für den Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU Zustimmung empfohlen. Die darin enthaltenen Vorschläge sind weitgehend von unserem Grünen Gesetzentwurf übernommen. Auch wenn die CSU sich also die Mühe nicht hätte machen müssen, sondern einfach dem Grünen Vorschlag hätte zustimmen können: Das ist ein großer Erfolg für uns und das wichtige Thema! In der Plenarsitzung am 24. Juni 2021 wurde das Bayerische Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) beschlossen, das nun zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Ergänzend legt ein Verhaltenskodex, beschlossen von Landtag und Staatsregierung im Dezember 2021, Grundsätze und Verhaltensregeln fest, die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zu befolgen haben.
Das neue bayerische Lobbyregister soll nun mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse herstellen. Das Gesetz geht so weit, wie in kaum einem anderen Parlament in Deutschland. Interessensvertretungen müssen sich grundsätzlich registrieren, sonst gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Es gibt also kein Freiwilligkeitsprinzip. Damit sollen Exzesse, wie sie die Maskenaffäre in Bayern zutage gebracht hat, künftig verhindert werden.
Die registrierten Interessenvertretungen finden Sie hier.