In Bayern sind mit den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung (SchulbauV) im September 2017 neue Richtlinien in Kraft getreten. Sie sollen den Schulfamilien mehr Freiräume für den Bau neuer Schulen oder Anbauten geben. Das Ziel: zeitgemäße Schulgebäude.
Wir Grüne gehen einen Schritt weiter: Es braucht offene Lernhäuser, an deren Planung die Schulfamilie aktiv mitwirkt, die nach den Bedürfnissen der Schüler*innen und Lehrer*innen gebaut sind, die in das Quartier hinaus strahlen und integrierend wirken.
Freiräume durch Flächenbandbreiten
Während die SchulbauV von 1984 starre Raumgrößen je nach Schultyp und Klassengröße vorsah, gab die SchulbauV von 1994 nur mehr ein grobes Raster vor, 2 m² Platz pro Schüler*in, 6 m³ Luftraum. Die aktuellen Vollzugshinweise zu SchulbauV sehen nun sechs Raumbereiche mit „Flächenbandbreiten“ vor. Die Sachaufwandsträger können bis zu 20% mehr staatliche Förderung für ihren Neubau bekommen, wenn sie ihren Bedarf mit einem besonderen pädagogischen Konzept begründen. So sind individuelle Schulbauten möglich, je nachdem, was der Schulfamilie wichtig ist, wie z.B. Lehrwerkstätten, Begegnungs- und Ganztagsräume, Mensa, Naturerfahrungsräume, sogar eine Sternwarte kann förderfähig sein! Diese Freiräume bieten große Chancen – sie müssen aber auch genutzt werden.
Erfahrungsbericht und Weiterentwicklung
Künftig wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder im Grundschulalter ab 2026 viele Schulen vor eine Herausforderung stellen. Aber auch Fragen des Gesundheitsschutzes in Folge der Corona-Pandemie (z. B. die Belüftung durch moderne Gebäudetechnik) sowie des Klimawandels (z. B. sommerlicher Hitzeschutz) werden bei der Planung und dem Bau von Schulgebäuden eine wachsende Rolle spielen. Außerdem sollte die Schulfamilie von Anfang an in die Planungen einbezogen werden. Denn Schulbau ist ein Prozess. Deshalb ist es notwendig, die Erfahrungen aus dem Vollzug zu ermitteln und die Vollzugshinweise darüber hinaus weiterzuentwickeln und an die bestehenden Herausforderungen anzupassen. Mit einem Antrag fordere ich daher die Staatsregierung auf, dem Landtag über die bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug zur Schulbauverordnung zu berichten.
>>> zum Grünen Antrag: Erfahrungsbericht und Weiterentwicklung der Schulbauverordnung (SchulbauV)
>>> Vollzug der Schulbauverordnung vom 15.09.2017