Verbändeappell gegen die Einführung des „Bau-Turbo“ §246e BauGB
Auf dem Baugipfel im September 2023 haben sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt. Mit einer Sonderregelung im Baugesetzbuch, Paragraf 246e BauGB, plant die Bundesregierung nun baurechtliche Vorgaben bis Ende 2026 zu lockern, um den Neubau von Wohnraum zu beschleunigen. So soll es möglich sein, ohne Bebauungsplan neue Stadtteile zu schaffen. Diese Sonderregelung soll für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen gelten, die in Gebieten mit ausgewiesenem angespanntem Wohnungsmarkt liegen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat sich zusammen mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und Architects for Future, aber auch Umwelt- und Sozialverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft gegen dieses Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Sie fürchten negative soziale, ökologische und baukulturelle Auswirkungen und weisen auf noch immer ungenutzte Potenziale im Bestand hin.
Mit dem neuen Paragrafen 246e BauGB könnten bewährte Instrumente der Bauleitplanung, der Bodenpolitik sowie der ökologischen und sozialen Stadtentwicklung umgangen werden, etwa
- die Öffentlichkeitsbeteiligung,
- Vorgaben zur Nutzungsmischung oder zur Schaffung sozialer Einrichtungen,
- Auflagen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder
- Quoten für den sozialen Wohnungsbau oder Mietpreisbindungen.
Der schnelle Bau neuer Stadtteile ist sinnvoll. Aber der Gesetzgeber sollte soziale Fragen – wie die nötige Verkehrsanbindung oder ausreichende Kita-Plätze – weiter regeln. Auch sollten demokratischer Beteiligungsprozesse nicht beschnitten werden. Angesichts der enormen Treibhausgasemissionen im Bausektor und des zunehmenden Flächenverbrauchs wird außerdem die Nutzung des Bestands unerlässlich und die Forcierung der Innenentwicklung unerlässlich.