Rede zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: Abschaffung der Sonderregelung im Abstandsflächenrecht
Am 1. Februar 2021 ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Das Bauen sollte dadurch einfacher und schneller, kostengünstiger und auch flächensparender werden. Ein zentraler Punkt der Bauordnungsnovelle war das neue Abstandsflächenrecht. Es sah eine vereinfachte Berechnung der für die Abstandsflächen maßgeblichen Wandhöhe und gegenüber der bis zum 1. Februar 2021 geltenden Rechtslage ein verkürztes Maß der Tiefe der Abstandsfläche vor.
Die Änderungen im Abstandsflächenrecht haben in erheblichem Maß zu einer Erleichterung insbesondere des Wohnungsbaus beitragen. Für uns GRÜNE unverständlicher ist aber, dass für Städte mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – was derzeit München, Augsburg und Nürnberg betrifft – weiterhin das alte Abstandsflächenrecht mit 1,0 H gilt. Gerade dort wäre mit einem Standard von 0,4 H eine flächensparende Nachverdichtung möglich. Um ein einheitliches Abstandsflächenrecht für ganz Bayern zu schaffen, wollen wir diese überflüssige Sonderregel streichen.
Meine Rede zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Bayerischen Bauordnung