2. Lesung zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: Abschaffung der Sonderregelung im Abstandsflächenrecht
Am 1. Februar 2021 ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Das Bauen sollte dadurch einfacher und schneller, kostengünstiger und auch flächensparender werden. Ein zentraler Punkt der Bauordnungsnovelle war das neue Abstandsflächenrecht, das zu einer deutlichen Vereinfachung der bisherigen Regelungen führte. Die Regelungen aus der Musterbauordnung wurden übernommen, die auch in anderen Bundesländern bereits Anwendung finden.
Es ist unbestritten, dass die Änderungen im Abstandsflächenrecht und die Verkürzung der Abstandsflächen von 1,0 auf 0,4 in erheblichem Maß zu einer Erleichterung insbesondere des Wohnungsbaus beitragen. Umso unverständlicher ist es, dass für Städte mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, was derzeit München, Augsburg und Nürnberg betrifft, weiterhin das „alte Recht“ gilt. Gerade in diesen Großstädten, in den Ballungsräumen, bedarf es doch einer sinnvollen und flächensparenden Nachverdichtung, damit mehr bezahlbarer und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden kann!
Wir Grünen hatten im Zuge der Novellierung der Bayerischen Bauordnung bereits vor handwerklichen Fehlern gewarnt. Wir hatten uns von Anfang an gegen eine Sonderregel für die bayerischen Großstädte mit mehr als 250.000 Einwohner*innen ausgesprochen. Wir hatten ein umfassendes Paket mit Änderungsanträgen für eine moderne, nachhaltige und grüne Bauordnung vorgelegt. Doch leider hatten die Regierungsfraktionen unsere Vorschläge nicht aufgenommen!
Anfang des Jahres hatten wir einen erneuten Vorstoß gemacht und die Staatsregierung mit einem Antrag aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluation zum Anlass zu nehmen, um an den wesentlichen Punkten der Baunovelle endlich nachzubessern: Wir hatten u.a. die Streichung der Sonderregelung zum Abstandsflächenrecht gefordert und gleichzeitig die Qualität des Freiraums im Sinne einer doppelten Innenentwicklung eingefordert. Die Regierungsfraktionen hatten jedoch unsere Vorschläge erneut abgelehnt!
Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: Abschaffung der Sonderregelung im Abstandsflächenrecht zu. Auch wenn er bedauerlicherweise den Aspekt der doppelten Innenentwicklung nicht enthält.
Aber: Wir Grüne werden in der nächsten Legislaturperiode hier nachlegen und eine gescheite Baunovelle machen. Wir werden eine moderne, grüne, klimagerechte und nachhaltige (Um)Bauordnung vorlegen.
Meine Rede zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der FDP zur Änderung der Bayerischen Bauordnung im Plenum am 19.07.2023